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Förderungen für Aufstockung, Anbau und Dachausbau richtig einordnen

Bei Holzbauprojekten am Bestand kann Förderung interessant sein – besonders dann, wenn gleichzeitig energetische Maßnahmen an Dach, Außenwand, Fenstern oder anderen Teilen der Gebäudehülle umgesetzt werden. Förderfähig ist aber nicht automatisch das gesamte Bauvorhaben. Entscheidend sind Programm, Gebäudestatus, technische Anforderungen und die tatsächlich anrechenbaren Kosten.

BEG EMEinzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

15 % Grundförderung; iSFP kann die förderfähigen Kosten erhöhen und unter den aktuellen Bedingungen einen zusätzlichen Bonus auslösen.

KfW 261Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit, wenn ein Bestandsgebäude eine geförderte Effizienzhaus-Stufe erreicht.

NRW / DortmundFinanzierung & Energieberatung

NRW.BANK-Förderdarlehen und eine kostenfreie Erstberatung der Dortmunder Klimaagentur können die Bundesförderung ergänzen.

Wann passt Förderung zum Holzbau?

Der konstruktive Teil und der energetische Teil müssen getrennt betrachtet werden

Bei Aufstockung, Hausanbau oder Dachgeschossausbau entstehen oft gleichzeitig neue oder verbesserte Außenbauteile. Genau dort können Förderprogramme ansetzen.

Aufstockung und Dachaufstockung

Energetische Maßnahmen an einer Erweiterung bestehender Wohngebäude können im Rahmen der BEG als Sanierung förderfähig sein. Dazu können beispielsweise Bauteile der neuen Gebäudehülle gehören. Ob und in welchem Umfang Kosten anrechenbar sind, muss im konkreten Förderfall geprüft werden.

Holzanbau und Wohnraumerweiterung

Auch bei Anbauten kann die energetische Qualität von Außenwand, Fenstern, Boden- oder Dachflächen förderrelevant sein. Entsteht dabei ausschließlich eine völlig neue Wohneinheit, kann die Förderlogik anders ausfallen als bei der Erweiterung einer bestehenden Wohneinheit.

Dachausbau

Beim Ausbau vormals nicht beheizter Dachräume können Dämmung, Fenster und weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle förderrelevant sein. Auch hier hängt die Einordnung davon ab, ob bestehende Wohnfläche erweitert oder eine neue Wohneinheit geschaffen wird.

Nicht mit dem Gesamtbudget rechnen

Zimmererarbeiten, Tragwerksverstärkungen, Treppen, Innenausbau oder reine Flächenvergrößerung sind nicht automatisch in voller Höhe förderfähig. Für den Förderantrag müssen förderfähige und nicht förderfähige Kostenpositionen sauber getrennt werden.

Belastbarer Rechenfall

BEG EM: Gebäudehülle mit 15 % Grundförderung

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle veröffentlicht der Bund eine klare Rechenlogik. Deshalb lässt sich dieser Teil seriös als Orientierungsrechner abbilden.

Beispiel: Einfamilienhaus ohne iSFP

20.000 € förderfähige Kosten × 15 % = 3.000 € Zuschuss.

Beispiel: Einfamilienhaus mit iSFP

Bei 60.000 € förderfähigen Kosten ergeben sich nach der seit 21.07.2026 geltenden Logik 10.500 € Zuschuss: 9.000 € Grundförderung plus 1.500 € iSFP-Bonus.

Die Beispiele entsprechen der vom BMWE veröffentlichten Rechenlogik. Der iSFP-Bonus von 5 % wird seit 21.07.2026 nicht einfach auf die gesamten Kosten aufgeschlagen, sondern nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb der regulären Höchstgrenze.

Förderrechner · BEG EM Gebäudehülle

Förderung für energetische Maßnahmen grob berechnen

Der Rechner bildet ausschließlich die aktuell veröffentlichten Förderparameter für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ab. Entscheidend sind die tatsächlich förderfähigen Kosten – nicht automatisch die gesamten Kosten eines Anbaus, Dachausbaus oder einer Aufstockung.

Stand der Rechenlogik: 24.09.2026. Die tatsächliche Förderfähigkeit und die anrechenbaren Kosten müssen vor Antragstellung fachlich geprüft werden.

Geschätzter Zuschuss 10.500 €
15 % Grundförderung9.000 €
5 % iSFP-Bonus1.500 €
Berücksichtigte Kosten60.000 €
Reguläre Höchstgrenze30.000 €
Höchstgrenze mit iSFP60.000 €

Wichtig: Das ist kein Förderbescheid.

Der Rechner prüft weder technische Mindestanforderungen noch Antragsteller, Gebäudealter, Maßnahmenbeginn, Energieeffizienz-Experten, Kumulierungsregeln oder die konkrete Zuordnung einzelner Kostenpositionen. Er dient nur zur Orientierung anhand der veröffentlichten Fördersätze und Kostenobergrenzen.

Weitere Förderwege

Welche Programme zusätzlich relevant sein können

KfW 261: Sanierung zum Effizienzhaus

Für eine umfassende energetische Sanierung kann ein Förderkredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit in Betracht kommen. Welche Effizienzhaus-Stufe erreicht wird und wie hoch ein möglicher Tilgungszuschuss ausfällt, muss durch einen Energieeffizienz-Experten geplant und bestätigt werden.

KfW 358/359: Ergänzungskredit

Liegt für eine BEG-Einzelmaßnahme bereits eine Zuschusszusage von KfW oder BAFA vor, kann ein Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € je Wohneinheit möglich sein. Für selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € gibt es im Produkt 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil.

NRW.BANK.Gebäudesanierung

Für selbstgenutztes Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.BANK ein Förderdarlehen bis 150.000 € und bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

Dortmunder Klimaagentur

Die Stadt Dortmund bietet eine kostenfreie und unabhängige Erstberatung zu energetischer Modernisierung, energieeffizientem Bauen, Dämmung, Heizung und regenerativen Energien an. Das ist ein sinnvoller früher Schritt, bevor Förderwege festgelegt werden.

Sonderfall neue Wohneinheit

Erweiterung ist förderrechtlich nicht immer gleich Erweiterung

Wird mit einem Anbau oder einer Aufstockung lediglich eine bestehende Wohneinheit erweitert, kann die Maßnahme im Förderkontext wie eine Sanierung behandelt werden. Entsteht dagegen ausschließlich in der neuen Erweiterung eine eigenständige neue Wohneinheit, können Neubauprogramme relevant werden.

Für klimafreundliche neue Wohneinheiten nennt die KfW beim Programm 297/298 aktuell Kredite bis 100.000 € je Wohneinheit beziehungsweise bis 150.000 € mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Diese Fälle sind deutlich komplexer als ein Einzelmaßnahmen-Rechner und sollten projektbezogen geprüft werden.

Quellen & Aktualität

Nur offizielle Stellen als Datenbasis

Förderbedingungen ändern sich. Deshalb basiert diese Seite auf Primär- bzw. öffentlichen Förderquellen und nennt den jeweiligen Stand transparent.

BMWE – FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Aktuelle Regeln zum iSFP-Bonus, Mindestinvestitionsvolumen und zu den Förderhöchstgrenzen seit 21.07.2026.

Offizielle Quelle öffnen →

BAFA – Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen

Fördersätze für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Fachplanung/Baubegleitung.

Offizielle Quelle öffnen →

KfW – Wohngebäude Kredit 261

Komplettsanierung zum Effizienzhaus, aktuelle Förderstufen und Sonderfälle bei Umwidmung bzw. Erweiterung.

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KfW – Ergänzungskredit 358/359

Ergänzungskredit bis 120.000 Euro je Wohneinheit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen.

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NRW.BANK – BEG Einzelmaßnahmen

Übersicht zu förderfähigen Einzelmaßnahmen und zur Erweiterung durch Anbau bzw. Ausbau.

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NRW.BANK – Gebäudesanierung

Darlehen bis 150.000 Euro für selbstgenutztes Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen.

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Stadt Dortmund – Energieberatung in der Klimaagentur

Kostenfreie und unabhängige Erstberatung zu energetischer Modernisierung und energieeffizientem Bauen.

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Redaktionell geprüft: 24. September 2026. Förderprogramme stehen regelmäßig unter Haushaltsvorbehalt; ein Rechtsanspruch besteht in der Regel nicht.

Projektanfrage

Holzbauprojekt mit Förderpotenzial?

Beschreibe Maßnahme und Bestand. Für eine belastbare Förderstrategie müssen energetische Maßnahmen und reine Baukosten sauber getrennt werden.

  • Keine „Angebot in 60 Sekunden“-Versprechen bei komplexen Bauvorhaben.
  • Die Angaben dienen zuerst der Qualifizierung und technischen Vorprüfung.
  • Ausführender Fachpartner und Leistungsumfang werden vor einer Beauftragung transparent benannt.
Optional: bis zu 3 Dateien, je max. 2 MB, zusammen max. 3,5 MB.

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